Sollte dieser schlimme Fall eingetreten sein , bin ich als Sachverständiger Ihres Vertrauens an Ihrer Seite !
- Errechnung der Kosten zum Wiederherstellen des Motor-/ Segelyacht.
- Ermittlung des Restwertes.
Rechte Im Überblick:
Als Geschädigter bei unverschuldeten Unfällen, trägt die gegnerische Versicherungsseite die nachfolgen Kosten :
- Reparaturkosten
- Werkstattkosten
- Gutachtenerstellung
- Kostenvoranschlag bei Schäden unter 750 Euro
- Eventuelle Anwaltskosten
- Eventuelle Abschleppkosten
- Wertminderung